CO₂-Aufteilung
CO₂-Aufteilung Stufe 10: 95 % / 5 %
Diese Seite zeigt die Stufe 10 des CO2KostAufG-Stufenmodells für ab 52 kg CO₂/m²/a. Das Beispiel nutzt die vorhandene CO₂-Engine und zeigt nur die schematische Einordnung.
Die CO₂-Kostenaufteilung richtet sich bei Wohngebäuden nach der CO₂-Intensität in kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr. Je höher die Stufe, desto größer ist der rechnerische Vermieteranteil im gesetzlichen Stufenmodell.
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Vergleichswerte: Heizspiegel 2025, co2online gGmbH, Datenjahr 2024. CO₂-Aufteilung: CO2-Kostenaufteilungsgesetz vom 5.12.2022 (BGBl. I S. 2154), Anlage zu §5.
Stufe 10 im Überblick
| CO₂-Bereich | Vermieter | Mieter |
|---|---|---|
| ab 52 kg CO₂/m²/a | 95 % | 5 % |
Rechenbeispiel mit Engine
Beispiel: 70 m², Erdgas und 19.772 kWh Verbrauch ergeben 57 kg CO₂/m²/a und damit Stufe 10. Die Prozentwerte lauten 95 % / 5 %. Exakte Euro-Beträge hängen von der Abrechnung ab und gehören in die vollständige Prüfung.
Ausnahmen und Einordnung
Das Stufenmodell kann durch Sonderregeln beeinflusst werden. Bei wesentlichen denkmalrechtlichen oder baurechtlichen Beschränkungen kann eine abweichende Aufteilung in Betracht kommen; für Nichtwohngebäude gelten eigene Übergangsregeln.
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