CO₂-Aufteilung
CO₂-Aufteilung Stufe 8: 70 % / 30 %
Diese Seite zeigt die Stufe 8 des CO2KostAufG-Stufenmodells für 42 bis unter 47 kg CO₂/m²/a. Das Beispiel nutzt die vorhandene CO₂-Engine und zeigt nur die schematische Einordnung.
Die CO₂-Kostenaufteilung richtet sich bei Wohngebäuden nach der CO₂-Intensität in kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr. Je höher die Stufe, desto größer ist der rechnerische Vermieteranteil im gesetzlichen Stufenmodell.
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Vergleichswerte: Heizspiegel 2025, co2online gGmbH, Datenjahr 2024. CO₂-Aufteilung: CO2-Kostenaufteilungsgesetz vom 5.12.2022 (BGBl. I S. 2154), Anlage zu §5.
Stufe 8 im Überblick
| CO₂-Bereich | Vermieter | Mieter |
|---|---|---|
| 42 bis unter 47 kg CO₂/m²/a | 70 % | 30 % |
Rechenbeispiel mit Engine
Beispiel: 70 m², Erdgas und 15.436 kWh Verbrauch ergeben 44,5 kg CO₂/m²/a und damit Stufe 8. Die Prozentwerte lauten 70 % / 30 %. Exakte Euro-Beträge hängen von der Abrechnung ab und gehören in die vollständige Prüfung.
Ausnahmen und Einordnung
Das Stufenmodell kann durch Sonderregeln beeinflusst werden. Bei wesentlichen denkmalrechtlichen oder baurechtlichen Beschränkungen kann eine abweichende Aufteilung in Betracht kommen; für Nichtwohngebäude gelten eigene Übergangsregeln.
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